Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angaben zum Angebot
Unser Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Es erfolgt ausschließlich aufgrund der vom Auftraggeber erteilten Informationen. Angaben zum Objekt erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Angaben sind vom Auftraggeber vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten.
2. Provisionshöhe
Es gelten für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder der Vermittlung eines Vertrags, vgl. § 652 BGB, die folgenden Provisionssätze, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart oder im Angebot abweichend ausgewiesen:
Verkauf:
5,95 % vom notariellen Kaufpreis
Bei Beteiligung eines Verbrauchers im i. S. von § 13 BGB:
2,97 % vom notariellen Kaufpreis jeweils vom Käufer und Verkäufer
Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, sind vom Käufer 2,97 % Provision nur zu zahlen, wenn der Verkäufer zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt.
Vermietung:
Bei Anmietung gewerblicher Räume, von Grundstücken und bei Pacht: 3,57 Monatsmieten, zu zahlen vom Annehmenden
bei Vermietung von Wohnraum: 2,38 Nettomonatsmieten, zu zahlen vom Auftraggeber
In allen oben genannten Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe bereits enthalten.
3. Weitergabe des Angebots
Unser Angebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Erfolgt die Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung, ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn der Dritte dadurch zum Vertragsabschluss gelangt.
4. Mitteilung bei Vorkenntnis der nachgewiesenen Möglichkeit zum Vertragsabschluss
Wenn dem Angebotsempfänger die von uns nachgewiesene Vertragsabschlussmöglichkeit bereits bekannt ist, hat er uns dies in Textform sofort unter Angabe der Herkunft der Kenntnis mitzuteilen und auf Verlangen zu nachzuweisen. Unterbleibt dies, erkennt der Angebotsempfänger unseren Nachweis an.
5. Bezugnahme auf unsere Maklertätigkeit bei unmittelbaren Verhandlungen
Bei unmittelbaren Verhandlungen muss der Auftraggeber auf unsere Maklertätigkeit Bezug nehmen.
6. Provisionsanspruch bei Abschluss eines Vertrags, der zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen
Unser Provisionsanspruch entsteht auch, wenn statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die von unserem Angebot abweichen, etwa bei Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf u. a.
7. Gerichtstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hannover.